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Gut aufgehoben im Kindergarten sowie der Tagesbetreuung der Gemeinde Altenmarkt im Pongau!
Unser Kindergarten befindet sich im Zentrum von Altenmarkt. Wir bieten inzwischen ca. 180 Kindergartenplätze an. Unsere Kinder sind in sechs altersgemischten Gruppen (Regelkindergarten), zwei Alterserweiterten Gruppe (1-5 Jahre) sowie zwei Kleinkindgruppen (1-3 Jahre) untergebracht.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 – 16.30 Uhr (mindestens 5 angemeldete Kinder)
Damit der Start in ein neues Kindergartenjahr gut gelingt, wollen wir euch an ein paar Dinge erinnern:
☺ Bitte bringe Turnbekleidung mit (kurze Hose und Leiberl).
☺ Hausschuhe mit Sohle!
☺ Bitte lass auch für alle Fälle Wechselbekleidung in deinem Turnsackerl oder Schachtel.
☺ Jausentascherl mit Jause und Trinkflasche. Bitte keine Süßigkeiten.
☺ Ziehe „praktische“ Kleidung an, keine Gürtel, Bodies, schwierige Verschlüsse…
☺ Wir gehen bei fast jedem Wetter hinaus, nimm also immer passende Kleidung mit.
☺ Du kannst auch gerne eine „Allwettergarnitur“ im Kindergarten lassen.
☺ WICHTIG: Bitte alle Kleidungsstücke mit Namen versehen !
☺ Nicht vergessen! Der Kindergarten hat in der ersten Woche für euch von 7.00 – 12.30 Uhr geöffnet.
☺ In der ersten Woche fährt noch kein Kindergartenbus!
☺ In der ersten Woche gibt es noch kein Mittagessen.
Bitte für die Anmeldung alle untenstehenden Formulare ausfüllen
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Bitte für die Anmeldung alle untenstehenden Formulare ausfüllen
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 – 16.30 Uhr (mindestens 5 angemeldete Kinder)
Kindergartenentgelte ab 01.09.2023:
pro Monat – ohne Berücksichtigung möglicher Förderungen durch Land/Bund/Gemeinde
Derzeit betragen die Förderungen: € 100,00 für Kinder in den letzten 3 Kindergartenjahren, für jüngere Kinder € 40,00 bei Ganztagesbetreuung, € 20,00 bei Teilbetreuung (bis 30 Stunden).
€ 130,00 Halbbetreuung unter 3 Jahre
€ 175,00 Dreiviertelbetreuung unter 3 Jahre
€ 260,00 Vollbetreuung unter 3 Jahre
€ 100,00 Halbbetreuung über 3 Jahre
€ 150,00 Dreiviertelbetreuung über 3 Jahre
€ 200,00 Vollbetreuung über 3 Jahre
Für Härtefälle gibt es eine Sonderförderung, die direkt beim Land Salzburg angesucht werden kann. (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr sowie während des Bezuges der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS)
Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien, Telefon 0662 8042 –5435 oder –5436, Mail: familie@salzburg.gv.at
Auch die Online-Broschüre von Forum Familie – dem Elternservice des Landes Salzburg – stellt Familien, Einrichtungensowie Gemeinden eine Übersicht von Finanzhilfen online zur Verfügung.
www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/familienkassa.pdf
Formular Antrag_Kinderbetreuungsfonds_LandSbg
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Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht müssen verpflichtend mindestens 16 Wochenstunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Für diese Kinder ist der Kindergartenbesuch bis zu 20 Wochenstunden gratis.
Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit Schulbeginn im September und endet mit Beginn der Hauptferien. Keine Besuchspflicht besteht an schulfreien Tagen (z.B. Sommerferien, Weihnachtsferien, Osterferien, Semesterferien, schulautonomen Tagen).
Ausnahmen von der Verpflichtung sind aus folgenden Gründen möglich (Antragstellung erforderlich):
Werden Kinder länger als 20 Stunden betreut, so wird weiterhin ein Elternbeitrag für die zusätzlichen Betreuungsstunden verrechnet. Ebenso können die Betreuung am Morgen, zu Mittag, die Verpflegung, Ferienzeiten und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprachen, kleine Gruppen, Bastelbeiträge) kostenpflichtig sein.
Bei Geschwistern entfällt der Geschwisterrabatt für das jüngere Kind. Der Landeszuschuss zu den Kostenbeiträgen entfällt ebenfalls für diese Kinder.
Das Fehlen eines Kindes während der verpflichtenden Besuchszeit ist nur aus folgenden Gründen zulässig:
* bei Erkrankung des Kindes, der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten;
* im Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Todesfall in der Familie, Naturkatastrophen);
* bei urlaubsbedingter Abwesenheit für die Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres;
Die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte haben die Kindergartenleiterin oder den Kindergartenleiter von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen!
Betroffen sind im Herbst 2023 jene Kinder, die zwischen dem 1.9.2017 und dem 31.8.2018 geboren sind. Voraussetzung der Sonderförderung ist der Hauptwohnsitz im Land Salzburg. Eltern, die den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben, deren Kinder aber in einer Betreuungseinrichtung im Bundesland Salzburg untergebracht sind, gebührt diese Förderung nicht, diese Kinder sind jedoch ebenfalls zum Kindergartenbesuch verpflichtet. Die betreffenden Eltern können sich in diesem Fall jedoch mit ihrem Heimatbundesland in Verbindung setzen, welches über die Gewährung eines etwaigen Zuschusses entscheidet.
Mittagessen:
Für alle Kinder die länger als bis 12.00 Uhr im Kindergarten sind, wird ein Mittagessen angeboten.
Preis: € 3,90
Ferien und geschlossene Tage:
Der Kindergarten ist an Samstagen/Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Ferien geschlossen:
26. Oktober (Nationalfeiertag)
01.+02. November (Allerheiligen/Allerseelen)
08. Dezember (Maria Empfängnis)
Weihnachtsferien: 24.12.2023-06.01.2024
Osterferien: 25.03.-01.04.2024 (02.04.2024 nur Notfallgruppe)
01. Mai (Staatsfeiertag)
09. Mai (Christi Himmelfahrt)
20. Mai (Pfingstmontag)
21. Mai (Dienstag nach Pfingsten)
30. Mai(Fronleichnam)
15. August (Maria Himmelfahrt)
Sommerferien: 08.07. bis 06.09.2024
Ferienbetreuung:
08.07. bis 02.08.2024 – Ferienbetreuung Kindergarten Radstadt (nur Kinder über 3 Jahre)
05.08. bis 30.08.2024 – Ferienbetreuung Kindergarten und Tagesbetreuung Altenmarkt
In dieser Zeit ist für den Transport der Kinder selbst zu sorgen!
09.-13.09.2024: Kindergartenbeginn für alle Kinder aus dem Vorjahr und jene die aus der Kiki wechseln, Öffnungszeiten bis max. 12.30 Uhr
10.09.2024: Kindergartenbeginn für alle Neueinsteiger
Ferienbetreuung Tagesbetreuung „Kiki“:
Während der Sommermonate ist eine Betreuung der Kinder in der Tagesbetreuung vom 05.08. bis 30.08.2024 möglich.
09.-13.09.2024: Eingewöhnungswoche, Öffnungszeiten bis max. 12.30 Uhr
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, Ihr Kind bis spätestens 15.03.2024 in Ihrem Kindergarten für die Ferienbetreuung anzumelden!
Voraussichtliche Öffnungszeiten während der Ferienbetreuung: 7.00 – 16.30 Uhr (richtet sich nach Bedarf)
Die Kinder der Tagesbetreuung können den Kindergarten bei Bedarf auch in den Weihnachts- und Osterferien besuchen. Eine Arbeitsbestätigung der Eltern ist verpflichtend beizubringen. Formular:
Zum Download als Info für alle Eltern:
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Stefanie Höll |
Assistenzpädagogin: Sonderkindergartenpädagogin: |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Katrin Ott |
Assistenz: Barbara Huber |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Sabine Weng |
Assistenz: Christiane Mayerhofer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Maria Hermann |
Assistenz: Ursula Hochwimmer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Carina Gföller |
Assistenz: Doris Grünwald |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Theresia Weißenbacher |
Assistenz: Isabella Taxer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Saskia Steger |
Assistenz: Sarah Höller |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Bianca Vierthaler, Magdalena Rettenwender |
Assistenz: Brigitte Windhagauer |
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Sprachförderung: Julia Schitter |
Integration:
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Springerin: |
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Helferin: Lisa Thurner |
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Reinigung: Sadbere Spahiu Anneliese Passrugger |
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Leitung Tagesbetreuung, Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Viola Egger |
Assistenz: Sadina Beganovic |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Anja Mooslechner |
Assistenz: Annabel Nocker |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Julia Steiger |
Assistenz: Manuela Berger |
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Springerin: Elisabeth Winter |
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Reinigung: |
Fotogalerie „Kindergarten“
Jahresaktivitäten |
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Ferien und geschlossene Tage:
Der Kindergarten ist an Samstagen/Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Ferien geschlossen.
26. Oktober (Nationalfeiertag)
01.+02. November (Allerheiligen/Allerseelen)
08. Dezember (Maria Empfängnis)
Weihnachtsferien: 24.12.2023-06.01.2024
Osterferien: 25.03.-01.04.2024 (02.04.2024 nur Notfallgruppe)
01. Mai (Staatsfeiertag)
09. Mai (Christi Himmelfahrt)
20. Mai (Pfingstmontag)
21. Mai (Dienstag nach Pfingsten)
30. Mai(Fronleichnam)
15. August (Maria Himmelfahrt)
Sommerferien: 08.07. bis 06.09.2024
Ferienbetreuung:
08.07. bis 02.08.2024 – Ferienbetreuung Kindergarten Radstadt (nur Kinder über 3 Jahre)
05.08. bis 30.08.2024 – Ferienbetreuung Kindergarten und Tagesbetreuung Altenmarkt
Zauchenseestraße 3, 5541 Altenmarkt
Tel: +43 6452 7331
Mail: kindergarten@altenmarkt.at
Web: www.altenmarkt.at/Kindergarten
Michael-Walchhofer-Straße 8, 5541 Altenmarkt
Tel: +43 6452 20875
Mail: tagesbetreuung@altenmarkt.at
Web: www.altenmarkt.at/Kindergarten