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Gut aufgehoben im Kindergarten sowie der Tagesbetreuung der Gemeinde Altenmarkt im Pongau!
Unser Kindergarten befindet sich im Zentrum von Altenmarkt. Wir bieten inzwischen ca. 180 Kindergartenplätze an. Unsere Kinder sind in sechs altersgemischten Gruppen (Regelkindergarten), einer Alterserweiterten Gruppe (1-5 Jahre) sowie zwei Kleinkindgruppen (1-3 Jahre) untergebracht.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 – 16.30 Uhr (mindestens 5 angemeldete Kinder)
Damit der Start in ein neues Kindergartenjahr gut gelingt, wollen wir euch an ein paar Dinge erinnern:
☺ Bitte bringe Turnbekleidung mit (kurze Hose und Leiberl).
☺ Hausschuhe mit Sohle!
☺ Bitte lass auch für alle Fälle Wechselbekleidung in deinem Turnsackerl oder Schachtel.
☺ Jausentascherl mit Jause und Trinkflasche. Bitte keine Süßigkeiten.
☺ Ziehe „praktische“ Kleidung an, keine Gürtel, Bodies, schwierige Verschlüsse…
☺ Wir gehen bei fast jedem Wetter hinaus, nimm also immer passende Kleidung mit.
☺ Du kannst auch gerne eine „Allwettergarnitur“ im Kindergarten lassen.
☺ WICHTIG: Bitte alle Kleidungsstücke mit Namen versehen !
☺ Nicht vergessen! Der Kindergarten hat in der ersten Woche für euch von 7.00 – 12.30 Uhr geöffnet.
☺ In der ersten Woche fährt noch kein Kindergartenbus!
☺ In der ersten Woche gibt es noch kein Mittagessen.
Bitte für die Anmeldung alle untenstehenden Formulare ausfüllen
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Bitte für die Anmeldung alle untenstehenden Formulare ausfüllen
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 – 16.30 Uhr (mindestens 5 angemeldete Kinder)
Kindergartenentgelte ab 01.09.2022:
pro Monat – ohne Berücksichtigung möglicher Förderungen durch Land/Bund/Gemeinde
Derzeit betragen die Förderungen: € 85,00 für Kinder im letzten Kindergartenjahr, € 52,50 für Ganztagesbetreuung, € 26,25 für Teilbetreuung.
€ 113,43 Halbbetreuung unter 3 Jahre
€ 152,50 Dreiviertelbetreuung unter 3 Jahre
€ 226,89 Vollbetreuung unter 3 Jahre
€ 86,78 Halbbetreuung über 3 Jahre
€ 114,06 Dreiviertelbetreuung über 3 Jahre
€ 173,59 Vollbetreuung über 3 Jahre
Für Härtefälle gibt es eine Sonderförderung, die direkt beim Land Salzburg angesucht werden kann. (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr sowie während des Bezuges der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS)
Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Referat für Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien, Telefon 0662 8042 –5435 oder –5436, Mail: familie@salzburg.gv.at
Auch die Online-Broschüre von Forum Familie – dem Elternservice des Landes Salzburg – stellt Familien, Einrichtungensowie Gemeinden eine Übersicht von Finanzhilfen online zur Verfügung.
www.salzburg.gv.at/gesellschaft_/Documents/familienkassa.pdf
Formular Antrag_Kinderbetreuungsfonds_LandSbg
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Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht müssen verpflichtend mindestens 16 Wochenstunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Für diese Kinder ist der Kindergartenbesuch bis zu 20 Wochenstunden gratis.
Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit Schulbeginn im September und endet mit Beginn der Hauptferien. Keine Besuchspflicht besteht an schulfreien Tagen (z.B. Sommerferien, Weihnachtsferien, Osterferien, Semesterferien, schulautonomen Tagen).
Ausnahmen von der Verpflichtung sind aus folgenden Gründen möglich (Antragstellung erforderlich):
Werden Kinder länger als 20 Stunden betreut, so wird weiterhin ein Elternbeitrag für die zusätzlichen Betreuungsstunden verrechnet. Ebenso können die Betreuung am Morgen, zu Mittag, die Verpflegung, Ferienzeiten und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprachen, kleine Gruppen, Bastelbeiträge) kostenpflichtig sein.
Bei Geschwistern entfällt der Geschwisterrabatt für das jüngere Kind. Der Landeszuschuss zu den Kostenbeiträgen entfällt ebenfalls für diese Kinder.
Das Fehlen eines Kindes während der verpflichtenden Besuchszeit ist nur aus folgenden Gründen zulässig:
* bei Erkrankung des Kindes, der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten;
* im Fall eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Todesfall in der Familie, Naturkatastrophen);
* bei urlaubsbedingter Abwesenheit für die Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres;
Die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte haben die Kindergartenleiterin oder den Kindergartenleiter von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen!
Betroffen sind im Herbst 2022 jene Kinder, die zwischen dem 1.9.2016 und dem 31.8.2017 geboren sind. Voraussetzung der Sonderförderung ist der Hauptwohnsitz im Land Salzburg. Eltern, die den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben, deren Kinder aber in einer Betreuungseinrichtung im Bundesland Salzburg untergebracht sind, gebührt diese Förderung nicht, diese Kinder sind jedoch ebenfalls zum Kindergartenbesuch verpflichtet. Die betreffenden Eltern können sich in diesem Fall jedoch mit ihrem Heimatbundesland in Verbindung setzen, welches über die Gewährung eines etwaigen Zuschusses entscheidet.
Mittagessen:
Für alle Kinder die länger als bis 12.00 Uhr im Kindergarten sind, wird ein Mittagessen angeboten.
Preis: € 3,90
Ferien und geschlossene Tage:
Der Kindergarten ist an Samstagen/Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Ferien geschlossen:
21. Oktober Betriebsausflug Gemeinde
26. Oktober (Nationalfeiertag)
01.+02. November (Allerheiligen/Allerseelen)
08. Dezember (Maria Empfängnis)
Weihnachtsferien: 24.12.2022-06.01.2023
Osterferien: 03.04.-10.04.2023 (11.04.2023 nur Notfallgruppe)
01. Mai (Staatsfeiertag)
18. Mai (Christi Himmelfahrt)
29. Mai (Pfingstmontag)
30. Mai (Dienstag nach Pfingsten)
08. Juni (Fronleichnam)
15. August (Maria Himmelfahrt)
Sommerferien: 10.07. bis 08.09.2023
Ferienbetreuung Kindergarten:
Während der Sommermonate ist die Betreuung der Kinder in Kooperation mit dem Kindergarten Radstadt (nur Kinder über 3 Jahre) gewährleistet. Der Kindergarten Altenmarkt hat von 10.07. bis 04.08.2023, der Kindergarten Radstadt von 07.08. bis 01.09.2022 für Kindergartenkinder beider Gemeinden geöffnet! In dieser Zeit ist für den Transport der Kinder selbst zu sorgen!
11.-15.09.2023: Kindergartenbeginn für alle Kinder aus dem Vorjahr und jene die aus der Kiki wechseln, Öffnungszeiten bis max. 12.30 Uhr
12.09.2023: Kindergartenbeginn für alle Neueinsteiger
Ferienbetreuung Tagesbetreuung „Kiki“:
Während der Sommermonate ist eine Betreuung der Kinder in der Tagesbetreuung vom 10.07. bis 04.08.2023 möglich.
11.-15.09.2023: Eingewöhnungswoche, Öffnungszeiten bis max. 12.30 Uhr
Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, Ihr Kind bis spätestens 15.03.2023 in Ihrem Kindergarten für die Ferienbetreuung anzumelden!
Voraussichtliche Öffnungszeiten während der Ferienbetreuung: 7.00 – 16.30 Uhr (richtet sich nach Bedarf)
Die Kinder der Tagesbetreuung können den Kindergarten bei Bedarf auch in den Weihnachts- und Osterferien besuchen. Eine Arbeitsbestätigung der Eltern ist verpflichtend beizubringen. Formular:
Zum Download als Info für alle Eltern:
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Lisa-Maria Kalchhofer |
Assistenzpädagogin: Sonderkindergartenpädagogin: |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Katrin Ott |
Assistenz: Barbara Huber |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Sabine Weng |
Assistenz: Christiane Mayerhofer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Maria Hermann |
Assistenz: Ursula Hochwimmer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Carina Gföller |
Assistenz: Doris Grünwald |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Theresia Weißenbacher |
Assistenz: Isabella Taxer |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Saskia Steger |
Assistenz: Sarah Höller |
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Sprachförderung: Julia Schitter |
Integration: Lisa Lienbacher |
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Springerin: Elisabeth Winter |
Helferin: Lisa Thurner |
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Reinigung: Sadbere Spahiu Anneliese Passrugger |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Elisabeth Maroschek |
Assistenz: Manuela Berger |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Anja Mooslechner |
Assistenz: Annabel Nocker |
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Gruppenführende Kindergartenpädagogin: Viola Egger |
Assistenz: Sadina Beganovic |
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Reinigung: |
Fotogalerie „Kindergarten“
Jahresaktivitäten |
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Ferien und geschlossene Tage:
Der Kindergarten ist an Samstagen/Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Ferien geschlossen.
21. Oktober Betriebsausflug Gemeinde
26. Oktober (Nationalfeiertag)
01.+02. November (Allerheiligen/Allerseelen)
08. Dezember (Maria Empfängnis)
Weihnachtsferien: 24.12.2022-06.01.2023
Osterferien: 03.04.-10.04.2023 (11.04.2023 nur Notfallgruppe)
01. Mai (Staatsfeiertag)
18. Mai (Christi Himmelfahrt)
29. Mai (Pfingstmontag)
30. Mai (Dienstag nach Pfingsten)
08. Juni (Fronleichnam)
15. August (Maria Himmelfahrt)
Sommerferien: 10.07. bis 08.09.2023
Ferienbetreuung:
10.07. bis 04.08.2023 – Ferienbetreuung Kindergarten und Tagesbetreuung Altenmarkt
07.08. bis 01.09.2023 – Ferienbetreuung Kindergarten Radstadt (nur Kinder über 3 Jahre)
Zauchenseestraße 3, 5541 Altenmarkt
Tel: +43 6452 7331
Mail: kindergarten@altenmarkt.at
Web: www.altenmarkt.at/Kindergarten
Michael-Walchhofer-Straße 8, 5541 Altenmarkt
Tel: +43 6452 20875
Mail: tagesbetreuung@altenmarkt.at
Web: www.altenmarkt.at/Kindergarten