Das Referat Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg ist folglich Aufsichtsbehörde der Gemeinden. Somit überprüft sie die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinde. Die Gemeindeordnung (GdO 1994) stellt dabei als Gemeinderecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln sicher. Auf Gemeinde-Ebene geschieht das beispielsweise mit den folgenden Instrumenten:

  • Regelungen zur Einberufung von Sitzungen
  • Recht auf öffentlich zugängliche Gemeindevertretungssitzungen
  • wichtige Auskunftsrechte für die Bevölkerung
  • klare Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen

Sowohl Gemeindemandatare als auch Bürger können sich im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden an die Gemeindeaufsicht wenden. Im Folgenden können sie die Handlungen der Gemeinde auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

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