Richtige Entsorgung am Recyclinghof

Aufgrund häufiger Unklarheiten bei der Entsorgung von Abfällen über den Reststoffsammelhof informiern wir über den richtigen Ablauf.

Aktuelle Änderungen

  • Die Kartonpresse ist ausschließlich für die Entsorgung von Karton zu nutzen. Die Befüllung der Presse hat über den Recyclinghof-Besucher selber zu erfolgen, eine ledigliche Ablagerung der Kartonagen vor der Presse ist untersagt.
  • Eventuell vorhandener Verpackungsstyropor ist vorab aus den Kartonagen zu entfernen und gesondert im dafür vorgesehenen Sammelbehältnis zu entsorgen
  • Papier ist weiterhin über den Haushaltsabfall (Papiertonne) zu entsorgen.

Allgemeines

  • Am Recyclinghof gilt eine Einbahnregelung, die strickt einzuhalten ist. Weiters gilt im gesamten Recyclinghofareal Schrittgeschwindigkeit.
  • Es gilt strengstes Rauchverbot.
  • Eine Müllentsorgung ist nur unter Vorlage einer Altenmarkt-Card bei den jeweiligen Mitarbeitern vor Ort möglich.
  • Falls keine Altenmarkt-Card vorhanden ist, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.
  • Mitgebrachte Abfälle sind vor der Anlieferung entsprechend vorzusortieren (Sperrmüll/Holz/Altgeräte/…).
  • Um Wartezeiten für nachfolgende Bürger zu vermeiden, ist der Recyclinghof unmittelbar nach der Reststoff-Entsorgung zu verlassen.
  • Die Abfälle sind in den jeweilig dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.
  • Undurchsichtige Abfallsäcke werden zur Überprüfung geöffnet.
  • Säcke mit nicht sortierten Abfällen werden nicht angenommen.
  • Müllsäcke mit Lebensmittelresten werden nicht angenommen, diese sind über den Hausmüll zu entsorgen.
  • Abfallmengen im Sammelhof dürfen lt. Abfallwirtschaftsgesetz haushaltsübliche Mengen nicht überschreiten. Die Entsorgung von Gewerbemüll ist nicht erlaubt.
  • Ab sofort stehen drei Mitarbeiter zur Betreuung und Kontrolle am Recyclinghof zur Verfügung.
  • Die Entsorgung am Recyclinghof ist ausschließlich und ohne Ausnahmen zu den Öffnungszeiten möglich. Die Anlieferung und das Ablagern von Müll außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

Öffnungszeiten

Freitag:  14:00 – 18:00 Uhr (ganzjährig)
Dienstag:
   
17:00 – 19:00 Uhr 
(erster Dienstag nach Gertraudimarkt bis letzter Dienstag im November)
Donnerstag: als Ersatztermin bei Feiertagen am Freitag

Grünschnitt

  • Reine Holzasche ist unter Grünschnitt anzuliefern.
  • Es darf keine heiße Asche angeliefert werden.
  • Grünschnitt und Strauchschnitt sind zu trennen.

Bauschutt

Der Bauschutt ist in zwei Container aufzuteilen.

  • Reiner Bauschutt: Ziegel, Beton, Fliesen
  • Unreiner Bauschutt: Gipskarton und Heraklithplatten

Altholz

Altholz wird aufgrund des akuten Platzmangels aktuell noch nicht getrennt. Die für Altholz vorgesehenen Container befinden sich auf der linken Seite des Ausfahrtsbereiches. Die Sortierung der verschiedenen Holzsorten ist bis auf Weiteres noch nicht vorgesehen.


Sperrmüll

  • Gebinde mit eingetrocknetem Mörtel oder Kleber, sowie Holzasche mit Nägeln sind über den Sperrmüll zu entsorgen.
  • XPS- und EPS- Dämmplatten, sowie Mineralfasern werden ab sofort nicht mehr im Sperrmüllcontainer entsorgt.
  • Die Unterteilung der Dämmplatten erfolgt in „sauber“ und „verschmutzt“. Diese werden in Säcken gelagert.
  • Mineralfasern müssen in verschlossenen Säcken angeliefert werden.
  • Lose Mineralfaserabfälle werden aufgrund der Feinstaubbelastung nicht angenommen.
  • Sollten Mineralfasern anfallen, welche weit über dem Haushaltsnorm liegen, können hierfür sogenannte „Big Bags“ am Gemeindeamt zur Entsorgung abgeholt werden. Diese werden gesondert seitens der Gemeinde verrechnet.
  • Das Umfüllen/Verpacken von Mineralfasern vor oder um den Recyclinghof ist untersagt.
  • Das Zerkleinern von Asbestzementplatten vor oder um den Recyclinghof ist untersagt.