Regelungen für Hauswasserzähler

Wichtige Informationen: Regelungen für Wasserzähler und Hausinstallationen

Aus aktuellem Anlass möchten wir über die geltenden Bestimmungen der Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Altenmarkt informieren. Um eine rechtssichere Verbrauchsermittlung und den Schutz unseres Trinkwassernetzes zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung der folgenden Punkte:

Korrekte Zählerstand-Ermittlung

Für die offizielle Verrechnung der Wassergebühren können ausschließlich gemeindeeigene, geeichte Zähler herangezogen werden.

  • Keine privaten Subzähler: Für die amtliche Ablesung und Gebührenminderung sind private Subzähler nicht zulässig.
    Wichtige Änderung beim Gartenwasser: In der Vergangenheit wurden private Subzähler für die Abrechnung des Gartenwassers teilweise berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass dies ab sofort nicht mehr möglich ist.
  • Zählertausch: Sollte ein Austausch Ihres Zählers erforderlich sein oder eine Gartenbewässerung offiziell erfasst werden, muss zwingend ein offizieller Gemeindezähler eingebaut werden.

Trennung von Privat- und Gemeindewasserleitung

Wir weisen zudem darauf hin, dass private Wasserleitungen oder Hausleitungen nicht mit der Gemeindewasserleitung verbunden werden dürfen.

Diese strikte Trennung ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine Rückspeisung aus privaten Anlagen (wie z. B. Brunnen oder Zisternen) in das öffentliche Netz zu verhindern und so die Reinheit unseres Trinkwassers für alle Haushalte zu sichern.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit zur Sicherung unserer Wasserqualität.