Abgabenverfahrensnovelle – Neu ab 01.07.2025

Die Abgabenverfahrensnovelle, die am 01.07.2025 in Kraft getreten ist, betrifft die Art und Weise, wie Abgaben und Gebühren in Salzburg von den Gemeinden vorgeschrieben werden müssen.

Die Änderungen basieren auf der Salzburger Landesregierungsverordnung LGBl. Nr. 77/2024 und führen zu einer Aufteilung der Vorschreibungen je nach rechtlicher Grundlage der Abgabe/Steuer/Gebühr. Die Abgabenverfahrensnovelle soll zu einer klaren und transparenteren Rechnungslegung führen, da die Abgabenarten nun deutlicher voneinander abgegrenzt werden.

Was ändert sich daher im Wesentlichen für Sie?

Die gewohnte vierteljährliche Vorschreibung der Hausbesitzabgaben (Müll, Wasser, Kanal, Grundsteuer, Zählermiete usw.) muss nun auf 2 Zahlscheine gesplittet werden, da die
Abgaben jeweils unterschiedliche Rechtsquellen haben:

  • Abgaben mit Bescheid:
    Für bestimmte Abgabenarten, wie beispielsweise die Müll-Grund- und Müll-Leistungsgebühr, die Endabrechnung der Wasser- und Kanalgebühr oder die Hundesteuer, erhalten Sie künftig einen rechtsverbindlichen Bescheid samt eigenem Zahlschein.

  • Abgaben mit Rechnung:
    Andere Abgaben, wie etwa bereits bescheidmäßig festgesetzte Beträge (z.B. Grundsteuer), Akontozahlungen (z.B. für die Wasser- und Kanalgebühr) oder privatrechtliche Entgelte (z.B. Kinderbetreuungsbeiträge), werden mittels Rechnung vorgeschrieben – ebenfalls mit eigenem Zahlschein.

Da die beiden Vorschreibungen getrennt erstellt werden, achten Sie bitte darauf, dass die Einzahlung je Zahlschein mit Verwendung der jeweiligen Zahlungsreferenz erfolgt.


UNSER TIPP:

Nutzen Sie den Abbuchungsservice (SEPA Lastschrift Mandat) der Gemeinde! So vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen oder Fristversäumnisse. Wir buchen alle fälligen Abgaben zuverlässig und pünktlich von Ihrem Konto ab. Die entsprechenden Vorschreibungen (Bescheide und Rechnungen) erhalten Sie selbstverständlich weiterhin in gewohnter Weise.