Endlich einmal durchschnaufen! Angehörigenentlastung ermöglicht Auszeit von der Pflege
Pflegeberatung des Landes informiert und hilft bei Antragstellung
Viele Salzburgerinnen und Salzburger wissen das nur zu gut: Pflege und Betreuung von Angehörigen ist eine große Herausforderung. Sie erfordert viel Zeit und Energie. So ergeht es auch Frau Mayer aus Zell am See. Sie betreut bereits seit mehr als drei Jahren ihren demenzkranken 89-jährigen Vater. „Es ist eine sehr schöne aber fordernde Aufgabe, die mir sehr viel abverlangt. Deshalb bin ich froh, dass es die Angehörigenentlastung gibt. Ohne diese Unterstützung des Landes könnte ich meinen Vater nicht für ein paar Stunden einmal alleine lassen oder einfach mal für mich sein, um durchzuschnaufen.“
Die Angehörigenentlastung ist ein ergänzendes Angebot zu mobilen Diensten wie Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege. Ziel ist es dabei, pflegenden Angehörigen stundenweise eine wohlverdiente Auszeit zu ermöglichen. Während dieser Auszeit übernimmt eine professionelle Betreuungskraft eines anerkannten mobilen Dienstes die Pflege und Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen direkt zu Hause.

Buchbar in der Nähe – Betreuung zu Hause
„So bleibt der Pflegebedürftige in seinem gewohnten Umfeld. Das ist ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden und die Lebensqualität“, so Claudia Bernhard-Kessler, Leiterin der Pflegeberatung Salzburg und erklärt, wie es funktioniert: „Die Angehörigenentlastung kann bei einem sozialen Dienst, wie etwa dem Hilfswerk, Caritas oder Volkshilfe etc. von montags bis samstags, von sieben bis 22 Uhr gebucht werden, mit einer Einsatzdauer von drei bis sechs Stunden pro Tag“. Pro Haushalt werden (Voraussetzung ist Pflegestufe 3) maximal 10 Stunden Kostenzuschuss monatlich gewährt, ab Pflegegeldstufe 5 bis zu 20 Stunden. Auch zusätzliche Sonderstunden für außerplanmäßige Termine (z. B. Arztbesuche, Familienfeiern), die je nach Pflegegeldstufe begrenzt sind (6 oder 12 Stunden pro Halbjahr, exklusive Wegzeit) können gebucht werden.
Leistbares Angebot
Für jede Betreuungsstunde zahlt die pflegebedürftige Person eine Eigenleistung von neun Euro plus anteilige Kosten für die Wegzeit (Anfahrt). Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten übernimmt das Land Salzburg als Zuschuss. Ein Beispiel: Für 3 Stunden Betreuung plus 20 Minuten Anfahrt entstehen 29,66 Euro Eigenleistung, die der Pflegebedürftige bezahlt, während der Rest vom Land getragen wird. „Die Angehörigenentlastung ist somit ein kostengünstiges Angebot, das pflegenden Angehörigen Raum für sich selbst gibt und somit zum Erhalt der Lebensqualität aller Beteiligten beiträgt“, so die Leiterin der Pflegeberatung des Landes. „Denn nur wer selbst gesund bleibt, kann sich auch langfristig um andere kümmern“, ist Bernhard-Kessler überzeugt.
25.000 Pflegegeldbeziehende in Salzburg
Pro Jahr beziehen rund 25.000 Menschen in Salzburg Pflegegeld, rund 21.000 Personen davon werden von ihren Angehörigen betreut. Ein Großteil der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Das Angebot der Angehörigenentlastung wird auch daher als wichtiger Baustein gesehen, um pflegende Angehörige in ihrer Care-Arbeit rasch und nachhaltig zu entlasten. Informationen zur Antragstellung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Entlastungs-Angeboten sowie allen Fragen zum Thema Pflege und Betreuung erhalten Betroffene direkt bei der Pflegeberatung des Landes in ihrer Nähe.
Kontakt:
Pflegeberatung des Landes | Pongau
St. Johann im Pongau, Hans-Kappacher-Straße 14a
Tel. +43 662 8042-3696,Fax +43 662 8042-3697
telefonisch von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, persönlich nach Vereinbarung
Web: www.salzburg.gv.at/pflegeberatung
- Link zur Pflegeberatung des Landes: www.salzburg.gv.at/pflegeberatung