Weihnachtsbeihilfe der Salzburger Landeshilfe

Weihnachtsbeihilfe – Antragsformular und Richtlinien 2026

Die Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2026 beträgt 60,00 Euro und wird an Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten ausgezahlt, die eine Ausgleichszulage erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten die folgende Obergrenze nicht überschreitet:

für 1 Person: 995,00 Euro
für Ehepaare/Partnerschaften: 1.495,00 Euro

Anträge können von 15. Oktober bis 15. Dezember 2026 elektronisch unter www.salzburg.gv.at/weihnachtsbeihilfe sowie in Papierform (postalisch) oder per E-Mail landeshilfe@salzburg.gv.at gestellt werden.

Wichtiges betreffend EINKOMMEN:

  • Pension + Ausgleichszahlung (+ Sozialunterstützung) = Einkommen
  • Als Nachweis zum Einkommen ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie (falls vorhanden) der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid bzw. der jeweils dazugehörige letzte Kontoauszug heranzuziehen.
  • Wenn die Angaben über das Einkommen und die Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft wurden, müssen keine zusätzlichen Nachweise beigelegt bzw. angehängt werden.

Wichtiges betreffend BANKKONTO:

Es können nur Anträge mit vollständig angegebener IBAN bearbeitet werden. Wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kein eigenes Konto hat, ist eine Anweisung an Dritte (zB. auf das Konto der Seniorenorganisation) möglich.

WICHTIG: In diesem Fall hat der Antrag unbedingt die Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu dieser Vorgangsweise zu enthalten!

Post Bar-Anweisungen werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt.

Rückfragen unter landeshilfe@salzburg.gv.at

www.salzburg.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung | Abteilung 3 Soziales
Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | T +43 662 8042-0* | post@salzburg.gv.at