Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) – Bericht gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2023

Bericht gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2023 über die Verwendung der Mittel (=tatsächlich getätigte Auszahlungen) und Mittelverwendungsplanung

Gesamthöhe KIG 2023 Finanzzuweisung in EUR: 465.130,00

          Mittelverwendung in EUR***)
Projektbezeichnung Energiewende *) Kindergärten Schulen *) Sonstige*)  Projektbeginn**) Gesamtkosten für Gemeinde Planung
Anschaffung e-Vito Kastenwagen     x 04.04.2023 45.607,34  
Photovoltaikanlage Bau-/Recyclinghof     x 01.07.2023 411.769,22  
Kindergarten Anschluss Fernwärme   x   01.06.2023 20.803,18  
Anschaffung EVUM aCar select     x 26.08.2024 72.952,00  
Sanierung Ennsgasse     x 01.04.2023 350.589,31  
        Summen: 901.721,05  0,00
        Gesamtsumme: 901.721,05

*) Energiewende: Investitionen in die Energiewende, Kindergärten, Schulen: Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, Sonstige: Sonstige Investitionen
**) Projektbeginn: gültiger Zeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2027
***) Mittelverwendung: gültiger Zeitraum: Auszahlungen bis 31.12.2028

Dieser Bericht wurde vom Bürgermeister am 24.06.2026 der Gemeindevertretung vorgelegt und wird bis zum 31.12.2026 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Je nach Sachlage auszuwählen:

◊ Variante 1: Der endgültige Bericht über die Mittelverwendung wird dem Gemeinderat bis 31.12.2028 vorzulegen und auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen sein.
♦ Variante 2: Da die Summe der im Bericht dargestellten Ausgaben die Höhe der Finanzzuweisung bereits erreicht, hat die Gemeinde die Berichtspflicht gemäß KIG 2023 erfüllt.