Regelungen für Freitag, 5. Dezember in der Zeit von 18:00 bzw. 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Betreffend Verkehrsabwicklung beim Altenmarkter Krampuslauf hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau mit Verordnung vom 15.10.2025, Zahl 30406-367/89/31-2025 folgende Regelungen für Freitag, 05.12.2025 in der Zeit von 18:00 Uhr bzw. 19:00 Uhr bis jeweils 24:00 Uhr festgelegt:
- Sperre von 18:00 – 24:00 Uhr: Der gesamte Marktplatz sowie die Michael-Walchhofer-Straße von der Kreuzung Obere Marktstraße bis Höhe Gemeindeamt ist für jeden Verkehr gesperrt.
- Sperre ab 19:00 – 24:00 Uhr: Die Untere Marktstraße (B163) ist von der Kreuzung Schmiedgasse (Sonnenstudio) bis zum Marktplatz und die Obere Markstraße (B163) ist von der Kreuzung Müllergasse (zwei.sinn) bis zum Marktplatz für jeden Verkehr gesperrt.
Die Umleitung nach Zauchensee erfolgt ausschließlich über die Brunnbauerngasse – Schattauergasse – Zauchenseestraße. Die Zufahrt bis zum Pfarrhof bzw. bis zum AGZ / zur Festhalle ist über die Zefferergasse – Zauchenseestraße ebenso möglich.
Krampustreiben – Ortspolizeiliche Verordnung der Gemeinde
Zur Gewährleistung eines geordneten Ablaufes und zur Abwehr unmittelbarer bzw. zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände in Zusammenhang mit dem allgemeinen Krampustreiben wurde eine Verordnung erlassen. Laut Verordnung der Gemeinde Altenmarkt haben sich alle Passen im Gemeindeamt zu melden. Jeder Krampus muss mit einer Erkennungsnummer ausgestattet sein.
Die gesamte Verordnung vom 25. November 2009, in welcher das maskierte Krampuslaufen nur von 01. bis 04. Dezember in der Zeit von 18:00 bis 22:00 Uhr und am 05. Dezember ganztägig bis 22:00 Uhr erlaubt ist, kann auf unserer Website unter: www.altenmarkt.at – Amtstafel abgerufen werden.
Aufgrund des wieder eingeführten Krampuslaufes möchten wir alle maskierten Krampusse – welche selbst nicht am Krampuslauf teilnehmen – bitten, sich nur im Bereich des Marktplatzes aufzuhalten.