Trockenheit sorgt für Waldbrandgefahr

Aufgrund der derzeit anhaltenden Trockenheit mit teils extremer Waldbrandgefahr informiert die ZAMG – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik über notwendige Maßnahmen:

Übersicht und Entwicklung der Waldbrandgefahr in Österreich

Derzeitige Lage: (Stand 6.April 2020)

Das Ausbleiben von Niederschlägen in den vergangen Wochen und Tagen und die Zufuhr kontinentaler, sehr trockener Luftmassen im Zusammenspiel mit den Windverhältnissen haben landesweit zu einer deutlichen Abnahme der Bodenfeuchtigkeit und zu einem erheblichen Ansteigen der Waldbrandgefahr geführt. Hauptbetroffen sind die Landesteile im Norden, Osten und Südosten Österreichs. Hier ist lokal mit hoher (orange) bzw. teils extremer (rot) Waldbrandgefahr zu rechnen. Hinzu kommen noch trockene bereits schneefreie Südhänge in inneralpinen Lagen, an denen eine deutlich erhöhte Waldbrandgefahr besteht.

Wetterentwicklung:

In den kommenden Tagen werden Wetter und Witterung weiterhin von hohem Luftdruck und der Zufuhr trockener Luftmassen bestimmt. Bis zur Wochenmitte bleibt es in den betroffenen Gebieten windig, vor allem tagsüber weht mäßiger bis lebhafter, teils föhniger Süd- bzw. Südostwind. Ab Freitag steigt die Neigung zu lokalen, kurzen Regenschauern zumindest im Berg- und Hügelland in den Nachmittagsstunden etwas an. Anhaltende, flächendeckende Niederschläge sind aber auch am Wochenende und darüber hinaus nicht zu erwarten. Die Schauerbereitschaft nimmt aber ab Beginn der nächsten Woche etwas zu.

Maßnahmen und Verhalten:

  • Jeglicher Umgang mit offenen Feuerquellen kann sehr rasch einen Brand auslösen (Lagerfreuer, Osterfeuer,…)
  • Bereits der Funkenflug von kleinen Feuerstellen kann sehr gefährlich sein
  • Wegwerfen von Zigaretten unbedingt vermeiden
  • Waldzufahrten für Einsatzkräfte freihalten
  • Fahrzeuge nicht am Waldrand auf trockenem Untergrund parken (heißer Katalysator)
  • Sonnwendfeuer oder sonstige Brauchtumsfeuer sind nicht erlaubt.

Aufgrund der Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft eine Verordnung erlassen, wonach jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten sind: