Änderungen bei den Kurzparkzonen

Ab 1. Mai gelten folgende Neuerungen und Änderungen bei den Kurzparkzonen in Altenmarkt:

Für den Parkplatz an der Weststeite des „Gemeindezentrums“ wird eine Kurzparkzone mit 90 Minuten erlaubter Parkdauer Ausgenommen sind Berechtigte mit gültigem Parkausweis.

Für den Parkplatz „Schmiedgasse“ vor dem Wohnhaus Untere Marktstraße 13 wird eine Kurzparkzone mit 90 Minuten erlaubter Parkdauer Ausgenommen sind Berechtigte mit gültigem Parkausweis.

Die Kurzparkzone im Bereich „Tischlerei Reiter“ wird aufgehoben. Für die 2 E-Energieaufladestationen bleibt das „Halten und Parken verboten“ mit der Zusatztafel „ausgenommen E-Fahrzeuge während der Ladezeit“ aufrecht.