Ab 1. Mai gelten folgende Neuerungen und Änderungen bei den Kurzparkzonen in Altenmarkt:
Für den Parkplatz an der Weststeite des „Gemeindezentrums“ wird eine Kurzparkzone mit 90 Minuten erlaubter Parkdauer Ausgenommen sind Berechtigte mit gültigem Parkausweis. | |
Für den Parkplatz „Schmiedgasse“ vor dem Wohnhaus Untere Marktstraße 13 wird eine Kurzparkzone mit 90 Minuten erlaubter Parkdauer Ausgenommen sind Berechtigte mit gültigem Parkausweis. |
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Die Kurzparkzone im Bereich „Tischlerei Reiter“ wird aufgehoben. Für die 2 E-Energieaufladestationen bleibt das „Halten und Parken verboten“ mit der Zusatztafel „ausgenommen E-Fahrzeuge während der Ladezeit“ aufrecht. |