Stallhaltungspflicht für Geflügelhalter

Die Geflügelwirtschaft Österreichs wird derzeit von der im ganzen EU-Raum auftretenden Geflügelpest bedroht. Von der Seuche sind alle Geflügelarten betroffen. 

WICHTIG: Von der Stallhaltungspflicht sind auch alle Kleinbetriebe und privaten Hühnerhalter betroffen!

Die Geflügelwirtschaft Österreichs wird derzeit von der im ganzen EU-Raum auftretenden Geflügelpest bedroht. Von der Seuche sind alle Geflügelarten betroffen. Neben allen Arten von Hühnern sind die Puten, Enten, Gänse und alle Spezialgeflügel gefährdet, mit dem gefährlichen AI-Virus infiziert zu werden.

Von der Stallhaltungspflicht sind auch die Kleinbetriebe und privaten Hühnerhalter betroffen.

Häufig wird von diesen Hühnerhaltern aber die Stallhaltungspflicht nicht eingehalten.

1)      Regelung für die Eiervermarktung trotz Stallpflicht

Leider spitzt sich die Seuchenlage rund um Österreich aktuell nach wie vor sehr gefährlich zu, sodass wir aus heutiger Sicht befürchten müssen, dass es bis zum 10. April (12 Wochen nach Beginn der österreichweiten Stallpflicht vom 10. Jänner) möglicherweise zu keiner Aufhebung der Stallpflicht für Freilandbetriebe kommen könnte.

Es ist uns vergangene Woche im Landwirtschaftsministerium gelungen, eine praxistaugliche politische Lösung für die Vermarktung von Freiland-Eiern zustande zu bringen. Die Regelung hierfür ist im unten anhängenden Dokument beschrieben und gilt für das heurige Frühjahr bis die Gefahr vorbei ist und die Stallpflicht aufgehoben wird.

2)      Informationen zur Seuchensituation in der EU

Bis zum 15.02.2017 haben wir alleine in Österreich bereits 108 positiv bestätigte Vogelgrippe-Fälle. Trotzdem gelang es bisher die Einschleppung in Geflügelbetriebe fast gänzlich zu verhindern.

Zur Information wird nachstehend eine Europa-Karte mit der Verteilung der Geflügelpestfälle in ganz Europa gezeigt. Bei genauer Betrachtung der Graphik wird erkennbar, dass Österreich bis jetzt massives Glück hatte und wie wichtig es ist, dass derzeit nirgendwo Geflügel im Freien gehalten wird.

Die Einschleppung dürfte hauptsächlich durch infiziertes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne u.v.a.) erfolgen.

Nagetiere (Ratten, Mäuse) oder andere Vektoren verschleppen das Virus dann auch weiter.

 Daher sollen sowohl Bestände des Wirtschaftsgeflügels als auch Hobby-Geflügelbestände (sogen. „Hinterhofhaltungen“) bis auf weiteres konsequent im Stall gehalten werden.

Gleichzeitig soll besonders intensiv auf die Vermeidung des Eintrags von Krankheitserregern in die Stallungen geachtet werden.

Wie gefährlich der Seuchenzug im heurigen Winter (Virusstamm H5N8) gegenüber dem aus dem Winter 2005/2006 (Virusstamm H5N1) ist, dass kann an der Gesamtmenge der betroffenen Nutzgeflügelbestände abgelesen werden.

2005/2006 wurden Geflügelbestände im Gesamtausmaß von 766.104 Stück infiziert, verendeten  bzw. mussten gekeult werden.

Im heurigen Winter wurden bereits Geflügelbestände im Ausmaß von 6,49 Mio Stück vernichtet! Gleichzeitig wird befürchtet, dass der Höhepunkt der heurigen Seuchenlage noch gar nicht erreicht ist!