Mülltonnen gehören nicht auf den Gehsteig!

Wir möchten aus aktuellem Anlass alle Gemeindebürger darauf aufmerksam machen, die zu entsorgenden Mülltonnen nicht mitten auf die Gehsteige zu stellen.

Besonders im Winter stören und verzögern solche Hindernisse die Schneeräumung enorm. Wir weisen auch darauf hin, dass die Räumung der Gehsteige nach Maßgabe der zeitlichen und technischen Möglichkeiten von den Gemeindemitarbeitern als „freiwilliges Service“ durchgeführt werden.

Liegenschaftseigentümer werden von ihrer Pflicht, alle an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehsteige und Gehwege zwischen 06.00 und 22.00 Uhr zu räumen und zu streuen nicht entbunden! Auch Dächer und Hecken sind von Schneelasten zu befreien.

Im Allgemeinen sollten die Mülltonnen und Säcke auch im restlichen Jahr nicht auf den Gehsteigen abgestellt werden, um eine Behinderung der Fußgänger zu vermeiden. Besonders Eltern mit Kinderwagen, gebrechliche Menschen und Kinder sind dadurch besonders behindert oder sogar gefährdet.

Die meisten von uns haben eine ausreichend große Einfahrt oder genügend Platz am Grundstück um die Tonnen abzustellen. Nötigenfalls muss also vom Hausbesitzer auch im Winter am Grundstück Platz für die Tonnen geschaffen werden.

Die Müllabfuhr entleert alle Tonnen, die offensichtlich abholbereit aufgestellt werden!