Wichtige Information – Wildkrankheit  Tularämie (Hasenpest)

Wichtige Information und Verhaltensregeln zur Wildkrankheit Tularämie (Hasenpest)

Aus gegebenem Anlass müssen wir informieren, dass es in Altenmarkt einen Fall der auf den Menschen übertragbaren Wildkrankheit Tularämie – landläufig auch HASENPEST genannt – gibt. Wir ersuchen dringend folgende wichtigen Informationen und Verhaltensregeln zu befolgen:

Wichtige Information der Marktgemeinde Altenmarkt zu der auf Menschen übertragbaren Wildkrankheit Tularämie (Hasenpest)!

 In der Marktgemeinde Altenmarkt wurde vor wenigen Tagen ein toter Hase aufgefunden, dessen Untersuchung als Todesursache, die auf den Menschen übertragbare Wildkrankheit Tularämie (Hasenpest) ergeben hat. Dabei handelt es sich nach einem Vorfall Ende März 2020 in der Gemeinde Werfen um den zweiten gesicherten Nachweis dieser Krankheit im Bezirk Pongau. Mit dieser Information möchten wir die Bevölkerung über das richtige Verhalten in Bezug auf diese, für den Menschen überaus gefährliche Erkrankung in Kenntnis setzen.

Infektionsweg

F. tularensis ist ein hochansteckender Erreger, aufgrund dessen sind unterschiedlichste Ansteckungsmöglichkeiten gegeben:

  • Haut- oder Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial
  • Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen)
  • Übertragung durch Stechmücken oder durch Zecken
  • Aufnahme mit kontaminiertem Wasser
  • Inhalation von infektiösem Staub
    • Abhäuten von kranken, getöteten Feldhasen
    • Arbeiten mit landwirtschaftlichen Produkten (Heu), die mit Exkrementen von Mäusen kontaminiert sind
  • Gemeldete Tularämiefälle beim Menschen sind in Österreich meistens auf einen Kontakt mit Feldhasen zurückzuführen

Dauer der Inkubation

1-14, in der Regel 3-5 Tage, abhängig von Infektionsdosis, Infektionsweg und von der Virulenz des Erregerstammes

Symptomatik

  • Hohes Fieber
  • Gliederschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Schmerzhaften Schwellung der regionalen Lymphknoten

Wichtige Verhaltensmaßregeln:

  1. Verendete Hasen, aber auch alle anderen toten Nagetiere dürfen keinesfalls berührt werden – verständigen Sie bitte im Verdachtsfall unverzüglich die Amtstierärztin Mag. Judith Sichler: Tel.: 06412/6101-6208 bzw. die Gemeinde Altenmarkt.
  2. Schützen Sie sich bei der Arbeit mit landwirtschaftlichen Produkten, die mit Mäusekot kontaminiert sein könnten durch einen geeigneten Mundschutz;
  3. Falls einige Tage nach Zeckenbissen oder der Arbeit mit landwirtschaftlichen Produkten (Heu oder andere staubende Produkte) Krankheitssymptome auftreten, suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf;