Aktuelle Bürgerinformation – Coronavirus – 31.03.2020

Aus aktuellem Anlass möchte ich Euch über die aktuelle Situation in der Marktgemeinde Altenmarkt informieren:

Aktuelle Bürgerinformation – Coronavirus – 31.03.2020

Liebe Altenmarkterinnen! Liebe Altenmarkter!

Wie Ihr den Medien bereits entnehmen konntet, wird über die Marktgemeinde Altenmarkt zum Schutz der Bevölkerung vor einer Weiterverbreitung des Corona-Virus und unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit eine verkehrsbeschränkende Maßnahme in Form einer Verordnung des Bezirkshauptmannes erlassen. Die Zufahrt nach Altenmarkt ist nur mehr über die Ortseinfahrt OST (Bahnhof) möglich. Alle anderen Zufahrten in das Gemeindegebiet sind gesperrt. Die Verordnung tritt mit 01.04.2020 (00:00 Uhr) in Kraft.

Uns wurden im Laufe des Tages zahlreiche Anfragen am Gemeindeamt zu den einschränkenden Maßnahmen übermittelt, die wir so gut es ging versuchten zu beantworten. Ich bitte Euch um Euer Verständnis, dass wir viele Fragen noch nicht beantworten konnten, da uns die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft auch erst um 17:13 Uhr zugestellt wurde.

Ich darf Euch hiermit die Verordnung vom 31.03.2020 (Link Verordnung v. 31.03.2020) zur Kenntnis bringen und hinsichtlich der aufgetretenen Fragen ergänzend wie folgt Stellung beziehen:

  • Die Zu- und Abfahrt nach Altenmarkt ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen!
  • Ausnahmen sind:
    • Fahrten der Blaulichtorganisationen
    • Zulieferung zur Sicherstellung der Versorgung mit Waren des täglichen Grundbedarfs (Lebensmittel, Medikamente, Treibstoffe)
    • Dienstleistung der Daseinsvorsorge (Straßendienst, Müllabfuhr)
    • Unbedingt erforderliche landwirtschaftliche Betriebstätigkeiten
    • Aufrechterhaltung der Gesundheitsfürsorge, Alten-/Krankenpflege
    • Fahrten von unbedingt benötigten Einzelpersonen zur Erfüllung der Arbeits- bzw. Dienstpflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung.

Die Verordnung soll grundsätzlich alle Lebensbereiche umfassen, jedoch wird es auch Situationen geben, welche im Einzelfall zu beurteilen sind. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur mehr systemrelevantes Schlüsselpersonal eine Ausnahme von der Verordnung erwirken kann.

  • Firmen haben Angestellten, welche sie als Schlüsselpersonal der Infrastruktur und Daseinsvorsorge qualifizieren eine Bestätigung hierüber auszustellen. Diese Bestätigung wird durch die Exekutive kontrolliert. Bei widerrechtlicher Verwendung ist mit einer Strafverfolgung zu rechnen. Das Formular ist auf der Homepage der Wirtschaftskammer abzurufen: https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=DQ9_00000&t=t&link=9XN4
  • Landwirte, die im Rahmen ihrer Betriebstätigkeiten das Gemeindegebiet zu verlassen haben, erhalten eine Bestätigung zur Ausnahme bei der Bezirksbauernkammer Pongau, Hr. Silvester Gfrerer (Tel. 06412/4277, Mail: bbk-st.johann@lk-salzburg.at)
  • Personen, welche zum Zwecke der Alten- und Krankenpflege das Gemeindegebiet wechseln, wird seitens der Gemeinde eine Bestätigung ausgestellt.
  • Sollten noch Fragen hinsichtlich der Ausnahmen offen sein, ersuche ich Euch um Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.

Ergänzend zu den oben angeführten Informationen darf ich Euch mitteilen, dass der Stand an infizierten Altenmarkterinnen und Altenmarktern aktuell bei 25 Personen liegt. Pongauweit sind es 340 Personen, wobei 10 Personen bereits gesundet und 4 Personen verstorben sind.


Um weiterhin bestmöglich über die Entwicklungen informiert zu sein, verweise ich auf die Homepage der Gemeinde www.altenmarkt.at und auf den Gemeinde-Newsletter, den Ihr unter dem Link www.altenmarkt.at/aktuelles-termine/newsletter oder per E-Mail an edv@altenmarkt.at abonnieren könnt.

Des weiteren findet ihr hier noch einmal alle Informationen zum laufenden Betrieb der Gemeindeverwaltung und den Gemeindebetrieben.

Der Bürgermeister
Rupert Winter