Land Salzburg
Kommissionierte Gefahrenzonenpläne :
Von der BWV werden die jeweilige Gemeinde, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Raumplanungsabteilung des Landes sowie der Planersteller (ZT- oder Technisches Büro) zur Kommissionierung beigezogen. Nach positiver Kommissionerung dienen die Gefahrenzonenpläne der BWV als verbindliche Gutachten.
Gemeinde Altenmarkt, Gewässer: Enns
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